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                  Lotsendienst für Unternehmen
                  Ein Service der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
                  Tel.: 0800 2623-009 (kostenfrei)
                  E-Mail: beratung@forderinfo.bund.de

                  DLR Projektträger 
                  Dr. Jens Totz
                  Sachsendamm 61 / 10829 Berlin
                  Tel.: 030 67055-9631 / E-Mail


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                  Förderguide / FAQ

                  Bild zum Thema Förderinformationen

                  Hilfen und Hinweise zum Förder- und Antragsverfahren im Rahmen der Fördermaßnahme KMU Innovativ: IKT

                  Förderinformationen zu KMU Innovativ: IKT 

                  Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dieser Fördermaßnahme die Spitzenforschung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im deutschen Mittelstand. IKT zählen zu den wesentlichen Zukunftsfeldern, die von der Hightech-Strategie der Bundesregierung adressiert werden. IKT kommt eine Schlüsselrolle in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung zu, denn heutige Investitionen darin sichern die Arbeitsplätze von morgen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. 90% der Unternehmen im Bereich der IKT bzw. im Softwarebereich sind KMU.

                  Softwaresysteme sind Innovationstreiber in fast allen Wirtschaftszweigen. Sie bestimmen maßgeblich die Wertschöpfung von Produkten, Fertigungs- und Geschäftsprozessen sowie Dienstleistungen. Die Erzeugung und Verteilung von Wissen sowie der schnelle, transparente und sichere Zugang zu Informationen sind heute entscheidende Wettbewerbsfaktoren. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Wissenstechnologien und die Vernetzung von Wertschöpfungsprozessen vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung von Produktions- und Arbeitsprozessen (Industrie 4.0).

                  Wer wird gefördert? 

                  Kleine & mittlere Unternehmen mit Forschungsprojekten in den Schwerpunkten

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                  • Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme

                  • IT-Anwendungen in der Produktion einschließlich Servicerobotik

                  • Datenengineering und datengetriebene Systeme

                  • Simulation von Prozessen und Systemen

                  • Methoden der Künstlichen Intelligenz

                  • Usability/Gebrauchstauglichkeit

                  • Zuverlässigkeit, Qualität und Sicherheit von Software

                  • Parallelisierung und verteilte Systeme

                  • Wissensmanagement und -organisation

                  • Virtuelle Technologien

                   i 

                  KMU können im Verbund mit weiteren Partnern oder als Einzelprojekte gefördert werden. Als Partner sind auch Universitäten, Forschungseinrichtungen und Großunternehmen antragsberechtigt.

                   
                  KMU-Definition gemäß EU Empfehlung 2003/361/EG

                   Größe  Anzahl Beschäftigte Jahresumsatz
                   Jahresbilanz
                   Kleinstunternehmen  < 10
                   < 2 Mio €
                   < 2 Mio €
                   Kleines Unternehmen  < 50
                   < 10 Mio €
                   < 10 Mio €
                   Mittleres Unternehmen  < 250
                   < 50 Mio €
                   < 43 Mio €

                  Die Vorteile auf einen Blick 

                  • Beschleunigtes und vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren

                  • Lotsendienst als zentraler Ansprechpartner: Unternehmen kommen schneller zum Ziel

                  • Vereinfachte Bonitätsprüfung: auch kleine Unternehmen und Start Ups haben eine Chance

                  • Themenoffen innerhalb des Technologiebereichs

                  • Keine Einschränkungen hinsichtlich der Anwendungsfelder/Branchen

                  • Jährlich zwei Stichtage zur Einreichung der Skizzen: 15. April und 15. Oktober

                  • Keine Deckelung der förderfähigen Kosten

                  • Förderung von KMU und Verbundpartnern

                  Auswahlkriterien für die Förderung 

                  Bild zu Förderkriterien 

                  Die Bewertungsgrundlage bilden:

                  Exzellenz, Innovationsgrad, Qualität der Forschungsfragen und der Beitrag des Vorhabens zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

                  Die Bewertungskriterien sind u. a.:

                  • Fachlicher Bezug zur Fördermaßnahme und zu den Zielen des Förderprogramms

                  • Bedeutung des Forschungsziels, gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der geplanten Forschung und Entwicklung

                  • Innovationshöhe des Forschungs- und Entwicklungsansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik

                  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungskonzepts und des Arbeitsplans

                  • Qualifikation der Partner, gegebenenfalls Verbundstruktur sowie Projektmanagement

                  • Finanzierbarkeit des Vorhabens

                  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans: Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt, gesellschaftlicher Bedarf

                  • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaft­lichen und ökologischen Folgen, Chancen und Risiken.

                  85% der KMU sehen wichtige Auswirkungen der Förderung für ihr Geschäft. Dabei haben besonders Kleinst- und kleine Unternehmen ihre Innovationsprozesse dauerhaft verbessert.

                  Über 70% der KMU haben mit den Projektergebnissen im Mittel 270.000€ zusätzlichen jährlichen Umsatz erwirtschaftet.

                  Ausführliche Ergebnisse der Evaluation

                  Der Förderweg 

                  Die Projektskizze

                  Wichtige Bestandteile einer Projektskizze

                  In einer Projektskizze wird auf max. 10 Seiten kurz die Idee und deren Neuheitsgrad in Bezug zum aktuellen Stand der Forschung/Entwicklung vorgestellt. Dabei soll der Weg zur Zielerreichung beschrieben werden (inkl. Angabe von Personenmonaten und Definition von Arbeitspaketen). Außerdem werden die Projektpartner mit ihren Vorarbeiten und ein partnerspezifischer Verwertungsplan dargestellt.

                   i 

                  Der Verwertungsplan beinhaltet:
                  wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten mit Zeithorizont sowie Anschlussfähigkeit insbesondere am Standort Deutschland
                  Ausführliche Informationen in der Bekanntmachung

                  Gliederung einer Projektskizze

                  1. Thema und Zielsetzung

                  2. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Abgrenzung von in der Vergangenheit bzw. zum Antragszeitpunkt auf nationaler oder auf EU-Ebene geförderten Projekten, Patentlage

                  3. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung

                  4. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland

                  5. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils

                  6. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner

                  7. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)

                  8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit insbesondere am Standort Deutschland, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen)

                  Checkliste

                  ✔

                  Sind die KMU-Kriterien erfüllt?

                  ✔

                  Ist der Eigenanteil gesichert?

                  ✔

                  Sind alle nötigen Kompetenzen eingebunden und die Rollen und Aufgaben der Partner klar?

                  ✔

                  Bietet die angestrebte Innovation gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und ökologische Chancen?

                  ✔

                  Liegt eine relevante Innovationshöhe vor und sind die Forschungsziele und Lösungsansätze definiert?

                  ✔

                  Wird der softwaretechnische Neuheitsgrad dargestellt?

                  ✔

                  Ist der relevante Stand der Wissenschaft und Technik ausreichend berücksichtigt?

                  ✔

                  Sind vorhandene Lösungen und Vorarbeiten beschrieben und die Anknüpfungspunkte zu den geplanten Projektarbeiten ersichtlich?

                  ✔

                  Kann das Vorhaben einen Technologie- bzw. Wissenstransfer in das KMU hinein erzeugen und so dessen Innovationsfähigkeit verbessern?

                  ✔

                  Ist eine spätere Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse sichergestellt?

                  ✔

                  Gibt es ausgereifte Überlegungen für den Umgang mit den Projektergebnissen nach Projektende?

                  ✔

                  Wie ist das Marktpotenzial der angestrebten Innovation (Produkt oder Dienstleistung)?

                  ✔

                  Ist ein Konzept zur wissenschaftlichen Verbreitung der Ergebnisse vorhanden?

                  ✔

                  Sind wirtschaftliche und wissenschaftliche Verwertungsziele und -maßnahmen mit Zeithorizonten konkret formuliert?

                  FAQ & Tipps 

                  Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab?
                  Die Bewilligung verläuft zweistufig. Das bedeutet, dass vor dem formalen Antrag auf Förderung zuerst eine Projektskizze eingereicht wird, um die Fördermöglichkeit zu prüfen. Erst nach positiver Rückmeldung zur Skizze kann der formale Antrag gestellt werden.

                  Wann muss ich meine Skizze einreichen?
                  Stichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

                  Skizze wurde positiv bewertet - wie geht es weiter?
                  Bei einer positiven Bewertung der Skizze folgt die formale Antragsstellung unter Beachtung von Auflagen.

                  Gibt es Unterstützung bei der Skizzeneinreichung?
                  Für die Beratung und Einordnung Ihrer Skizze können Sie sich an den Lotsendienst wenden. Bei fachspezifischen Fragen unterstützt Sie der Projektträger.

                  Was ist bei Verbundprojekten zu beachten?
                  In vielen Fällen ist es sinnvoll, Forschungspartner (Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen) einzubinden, die ebenfalls gefördert werden (Universitäten und Hochschulen bis zu 100%). Idee und Verbundstruktur sollten KMU-getrieben sein.

                  Wie schätze ich den Arbeitsaufwand ab?
                  In Personenmonaten (1 PM = max. 160 Arbeitsstunden), wobei bei bestimmten Arbeiten eine Unterteilung in halbe Personenmonate sinnvoll sein kann.

                  Was sind förderfähige Kosten?
                  Kosten des Forschungsvorhabens (Personal inklusive Gemeinkostenpauschale, Dienstreisen u.a.), die der Berechnung der Förderhöhe zugrunde liegen.

                  Wie hoch ist die Förderquote?
                  Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der KMU erwartet, die Förderquote liegt bei 50% (unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall auch darüber).

                  Tipps

                  »  Eine sorgfältig vorbereitete Skizze beschleunigt die Bearbeitung beim Projektträger

                  »  Achten Sie genau darauf, die Vorgaben der Bekanntmachung einzuhalten

                   Glossar

                   Bild zum Glossar

                  Bonitätsprüfung - Beurteilung der wirtschaftlichen Unternehmenssituation.

                  Eigenmittel - Höhe der bei Anteilfinanzierung erforderlichen Eigenbeteiligung des Unternehmens an den Gesamtkosten des Vorhabens.

                  FuE-Förderung - Finanzierung von Forschung und Entwicklung durch die öffentliche Hand

                  Förderbekanntmachung (Bekanntmachung/ Förderrichtlinie) - bindende Handlungsvorschrift mit formalisiertem Aufbau. Thema, Konditionen und Fristen der Förderung werden benannt

                  Förderquote - prozentualer Anteil der Gesamtkosten eines durch Fördermittel finanzierten Projektes

                  KMU-Bonus - EU-rechtlicher Aufschlag auf die Förderquote, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gewährt werden kann.

                  Kooperationsvereinbarung - wird von allen Partnern eines Verbundvorhabens über ihre Zusammenarbeit und die Verwertung abgeschlossen

                  Projektkoordinator - wird bei Verbundvorhaben durch die Partner bestimmt. Er repräsentiert das Projekt und verantwortet die Managementprozesse (Projektablauf, Ressourcenplanung und Kommunikation).

                  Projektskizze - kurz gefasste Vorhabenbeschreibung, bei einem zweistufigen Verfahren dem Förderantrag vorgeschaltet

                  Projektträger - Organisationen, die im Auftrag von Ministerien Forschungs- und Entwicklungsprojekte fachlich und administrativ betreuen

                  Zuwendung –Vergabe von öffentlichen Geldern ohne einen bestehenden Rechtsanspruch

                  Zuwendungsempfänger - alle Akteure, die Fördergelder gemäß ihrem bewilligten Antrag erhalten 


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